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OLG Koblenz, 03.06.1986 - 15 UF 1173/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 1986, 1029
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.10.1976 - IV ZR 104/74
Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommenssteuer; Ausgleich des …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.1986 - 15 UF 1173/85
Sie ist damit verpflichtet, der steuerlichen Zusammenveranlagung zuzustimmen (BGH FamRZ 1977, 38, 40). - BFH, 12.08.1977 - VI R 61/75
Nichtigkeit des Antrags auf getrennte Veranlagung eines einkunftslosen Ehegatten
Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.1986 - 15 UF 1173/85
Zwar sind die Ehegatten nach § 26a EStG getrennt zu veranlagen, wenn einer der Ehegatten die getrennte Veranlagung wählt (§ 26 Abs. 2 S. 1 EStG); der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung ist jedoch rechtsunwirksam, wenn dieser Ehegatte in dem Veranlagungszeitraum keine eigenen Einkünfte hat, oder wenn seine positiven Einkünfte so gering sind, daß weder eine Einkommensteuer festzusetzen ist, noch die Einkünfte dem Steuerabzug zu unterwerfen waren; in diesem Falle ist auf Begehren des anderen Ehegatten die Zusammenveranlagung vorzunehmen (BFHE , 172 = NJW 1978, 184). - BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80
Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung; …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.1986 - 15 UF 1173/85
Die Wahl der veränderten Steuerklasse ist aus unterhaltsrechtlicher Sicht nicht gerechtfertigt (BGH FamRZ 1980, 984, 985 = BGHF 2, 183). - BFH, 28.08.1981 - VI R 139/78
Der nach Durchführung der Zusammenveranlagung im Rechtsbehelfsverfahren gestellte …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.1986 - 15 UF 1173/85
Die zu der Ausübung der Wahl erforderliche Erklärung kann grundsätzlich noch in dem Rechtsbehelfsverfahren abgegeben oder widerrufen werden (BFHE 134, 412).
- OLG Saarbrücken, 11.03.1987 - 9 UF 144/85
Änderung der Düsseldorfer Tabelle; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse
Diese in einer Neufassung der Düsseldorfer Tabelle zum Ausdruck kommenden Änderungen tatsächlicher Art können mit der Abänderungsklage geltend gemacht werden (vgl. BGH FamRZ 1978, 177, 179; OLG Schleswig SchlHA 1978, 198; KG FamRZ 1983, 291, 293; OLG Bamberg FamRZ 1985, 1151, 1152; OLG Koblenz FamRZ 1986, 1029, 1030; OLG Hamm FamRZ 1987, 91, 93; Niklas, DAVorm 1987, 2, 3 bis 6).